{"id":6,"date":"2010-05-21T14:49:14","date_gmt":"2010-05-21T12:49:14","guid":{"rendered":"http:\/\/www.sebastian-zenner.de\/?page_id=6"},"modified":"2015-07-01T18:06:46","modified_gmt":"2015-07-01T16:06:46","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.sebastian-zenner.de\/?page_id=6","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: center;\"><!-- \t\t@page { margin: 2cm } \t\tP { margin-bottom: 0.21cm } \t\tA:link { so-language: zxx } --><span style=\"font-size: medium;\"><strong>Allgemeine Lieferungs- und Gesch\u00e4ftsbedingungen von Sebastian Zenner<\/strong><\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><span style=\"font-size: small;\"><a href=\"http:\/\/www.sebastian-zenner.de\/wp-content\/uploads\/2010\/06\/AGB.pdf\" target=\"_blank\">Download als PDF<\/a><br \/>\n<\/span><\/p>\n<p><strong>Allgemeines<\/strong><\/p>\n<p>Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen finden Anwendung auf Text- und Bildbeitr\u00e4ge (Material). Geliefertes Material bleibt stets Eigentum des Journalisten. Es wird vor\u00fcbergehend zur Aus\u00fcbung der Rechte f\u00fcr die auf dem umseitigen Lieferschein angegebenen Nutzungsarten \u00fcberlassen.<\/p>\n<p>Die Verwendung als Archivmaterial ist gesondert zu vereinbaren. Die Lieferung des Materials und die Einr\u00e4umung von Nutzungsrechten erfolgt zu den nachstehenden Gesch\u00e4ftsbedingungen, soweit im Lieferschein nichts Abweichendes angegeben oder sonst schriftlich vereinbart ist.<\/p>\n<p>Abweichende Gesch\u00e4ftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie schriftlich best\u00e4tigt sind. Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen.<\/p>\n<p>Auch f\u00fcr Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.<\/p>\n<p><strong>Honorare<\/strong><\/p>\n<p>Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die H\u00f6he des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Der gesetzliche Mindestanspruch auf angemessene Verg\u00fctung (\u00a7 32 UrhG) bleibt unber\u00fchrt. Die Rubrik &#8222;Hinweis&#8220; gilt erg\u00e4nzend. Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer.<\/p>\n<p>Honorare sind sogleich nach der Ver\u00f6ffentlichung zur Zahlung f\u00e4llig, sp\u00e4testens einen Monat nach der Erkl\u00e4rung, dass der Beitrag angenommen ist.<\/p>\n<p>Hat der Besteller nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung des Materials die Annahme erkl\u00e4rt, kann das Material ohne weitere Bindung an den Besteller anderweitig angeboten werden.<\/p>\n<p><strong>Urheberrecht<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Die einger\u00e4umten Rechte gelten nur f\u00fcr den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des urspr\u00fcnglich einger\u00e4umten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Journalisten erlaubt. Dies gilt insbesondere f\u00fcr die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung.<\/p>\n<p>Einger\u00e4umte Nutzungsrechte k\u00f6nnen ohne Zustimmung des Journalisten auch dann nicht \u00fcbertragen werden, wenn die \u00dcbertragung im Rahmen der Gesamtver\u00e4u\u00dferung eines Unternehmens oder der Ver\u00e4u\u00dferung von Teilen eines Unternehmens geschieht (\u00a7 34 Abs. 3 UhrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. \u00a7 34 Abs. 4 UrhG anzusehen.<\/p>\n<p>Exklusivrechte oder Sperrfristen m\u00fcssen gesondert vereinbart werden.<\/p>\n<p>Die Weitergabe des Materials oder die \u00dcbertragung von Rechten an Dritte durch den Besteller darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung des Journalisten nicht erfolgen.<\/p>\n<p>Das Material darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung des Journalisten nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet werden, insbesondere auch nicht in Onlinesystemen (Internet, Intranet, Lieferungs- und Mailsystemen etc.).<\/p>\n<p>Verf\u00e4lschende oder sinnentstellende Ver\u00e4nderungen von Bildern durch Hinzuf\u00fcgen oder Weglassen nicht gestattet. Das Material darf im Sinne des \u00a7 14 UrhG weder entstellt, noch sonst beeintr\u00e4chtigt werden. Dies gilt insbesondere f\u00fcr die Bearbeitung des Materials durch den Einsatz elektronischer Hilfsmittel.<\/p>\n<p>Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfremdet und nicht verf\u00e4lscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grunds\u00e4tze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Montagen sind als solche kenntlich zu machen und in der Ver\u00f6ffentlichung auszuweisen, Dabei ist die Angabe [M] (Buchstabe M in eckigen Klammern) zu verwenden.<\/p>\n<p>Ein Urhebervermerk im Sinne des \u00a7 13 UrhG wird stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identit\u00e4t des Urhebers und der Zuordnung zum einzelnen Beitrag l\u00e4sst. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zuordnung des Urhebers zum Beitrag entnehmen l\u00e4sst. Die \u00dcbertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften bleibt vorbehalten.<\/p>\n<p>Mit der Annahme des Honorares ist die Erlaubnis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden. Der Besteller ist verpflichtet, dem Journalisten ein Belegexemplar gem. \u00a7 25 Verlagsgesetz kostenlos zu liefern.<\/p>\n<p><strong>Haftung, Kosten<\/strong><\/p>\n<p>Der Besteller haftet f\u00fcr das \u00fcberlassene Material bis zur unversehrten R\u00fccklieferung. Er tr\u00e4gt Kosten und Risiko f\u00fcr die R\u00fccklieferung. Die R\u00fccklieferung hat durch Einschreiben zu erfolgen. F\u00fcr Farbdias, die im Risikobereich des Bestellers besch\u00e4digt werden oder verloren gehen, betr\u00e4gt der Schadensersatz pro Dia 500 Euro, es sei denn, der Besteller weist einen geringeren Schaden nach.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Zusammenstellung einer Auswahlsendung werden Bearbeitungskosten berechnet, die sich nach Art und Umfang des erforderlichen Arbeitsaufwandes bemessen. Die Bearbeitungskosten (incl. Versand) werden nicht mit den Nutzungshonoraren verrechnet. Die Zahlung begr\u00fcndet keine Nutzungs- oder Eigentumsrechte.<\/p>\n<p>Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe des Materials wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzanspr\u00fcche ein Mindesthonorar in H\u00f6he des zweifachen Nutzungshonorars f\u00e4llig. Beabsichtigt der Besteller eine andere (z.B. werbliche) als die vereinbarte Nutzung des Materials, so hat er vor dieser Nutzung die Zustimmung der abgebildeten oder genannten Personen einzuholen. Holt der Besteller die Zustimmung nicht ein, hat er den Journalisten von in diesem Zusammenhang geltend gemachten Schadensersatzanspr\u00fcchen Dritter freizustellen.<\/p>\n<p>Unterbleibt die Namensnennung des Journalisten nach \u00a7 13 UrhG, oder verst\u00f6\u00dft der Besteller gegen \u00a7 14 UrhG, so hat der Journalist Anspruch auf Schadenersatz in Form eines Zuschlages von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zuz\u00fcglich evtl. Verwaltungskosten, sofern nicht der Besteller demgegen\u00fcber nachweist, dass ein Schaden oder eine Wertminderung \u00fcberhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als der Zuschlag nebst Verwaltungskosten. Der Besteller hat den Journalisten von aus der Unterlassung des Urhebervermerkes oder Entstellung des Werkes resultierenden Anspr\u00fcchen Dritter freizustellen.<\/p>\n<p><strong>Gew\u00e4hrleistung<\/strong><\/p>\n<p>Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Erfolg geschuldet wird (Werkvertrag), gilt hinsichtlich der Gew\u00e4hrleistung: Sofern das gelieferte Material mangelhaft ist, kann der Auftraggeber zun\u00e4chst nur eine Nachbesserung verlangen. Der Mangel ist innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Sendung telefonisch und nach weiteren drei Werktagen schriftlich mitzuteilen; bei technischen und sonstigen verdeckten M\u00e4ngeln innerhalb von zehn Tagen ab Entdeckung in schriftlicher Form.<\/p>\n<p>Soweit eine Nachbesserung nicht m\u00f6glich oder kostenm\u00e4\u00dfig unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig ist, kann der Auftraggeber nur das Honorar hinsichtlich des jeweilig mangelhaften Beitrags mindern oder vom einzelnen Auftrag zur\u00fccktreten, weitergehende Schadensersatzanspr\u00fcche sind ausgeschlossen. Die gleichen Regelungen gelten, wenn ein Nutzungsrecht an einem bereits erstellten Beitrag einger\u00e4umt wird (Kaufvertrag). Soweit durch die Mitarbeit ein bestimmter Dienst geschuldet wird (Dienstvertrag), ist eine Gew\u00e4hrleistung ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>Der Auftraggeber tr\u00e4gt die alleinige presse-, zivil- und strafrechtliche Verantwortung f\u00fcr die Ver\u00f6ffentlichung von Beitr\u00e4gen.<\/strong> Der Journalist \u00fcbernimmt daher ohne weitere Abrede keine Gew\u00e4hr f\u00fcr die Rechte Dritter wegen einer Ver\u00f6ffentlichung durch den Auftraggeber, wenn diese Dritten in ver\u00f6ffentlichten Beitr\u00e4gen erw\u00e4hnt oder abgebildet werden, weiterhin auch keine ausdr\u00fcckliche oder stillschweigende Gew\u00e4hr f\u00fcr deren Pers\u00f6nlichkeits-, Marken-, Urheberrechts- und Eigentumsrechte sowie sonstige Anspr\u00fcche infolge einer Ver\u00f6ffentlichung durch den<\/p>\n<p>Auftraggeber. F\u00fcr die Kl\u00e4rung solcher Rechte ist regelm\u00e4\u00dfig der Auftraggeber verantwortlich; der Auftraggeber muss die eventuellen Kosten einer rechtlichen Pr\u00fcfung der Zul\u00e4ssigkeit einer Ver\u00f6ffentlichung tragen.<\/p>\n<p>Sofern zwischen dem Journalisten und dem Auftraggeber streitig ist, ob eine Gew\u00e4hr f\u00fcr bestimmte Rechte Dritter \u00fcbernommen wurde oder was als bestimmungsm\u00e4\u00dfige Eigenschaft des Materials und zul\u00e4ssiger Verwendungszweck vereinbart wurde, ist der Auftraggeber beweispflichtig f\u00fcr den Inhalt der Abreden, diese sind stets schriftlich zu treffen.<\/p>\n<p>Soweit Dritte bzw. staatliche Einrichtungen im In- und Ausland wegen der Verwendung des Materials durch den Auftraggeber Anspr\u00fcche erheben oder presse- und strafrechtliche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, hat der Auftraggeber den Journalisten von allen damit verbundenen Kosten freizustellen, es sei denn, den Journalisten trifft die Haftung gegen\u00fcber dem Auftraggeber nach den vorstehenden Abs\u00e4tzen. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Rechte am Beitrag an Dritte \u00fcbertr\u00e4gt.<\/p>\n<p><strong>Der Auftraggeber wird auf die M\u00f6glichkeit hingewiesen, eine Verm\u00f6gensschadenshaftplichtversicherung f\u00fcr Berichterstattung (in Wort und\/oder Bild und\/oder Ton) abzuschlie\u00dfen. Informationen hierzu sind erh\u00e4ltlich beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV), Friedrich-Stra\u00dfe 191, 10117 Berlin, Tel. 030\/20205000, Fax 030\/20206000, <a href=\"mailto:berlin@gdv.org\">berlin@gdv.org<\/a>, www.gdv.org. Alternativ kann der Auftraggeber mit dem Journalisten vereinbaren, dass dieser f\u00fcr einen zu vereinbarenden Aufschlag auf das Honorar das Risiko hinsichtlich eines genau definierten Verwendungszwecks \u00fcbernimmt, eine solche Vereinbarung ist stets schriftlich festzuhalten.<\/strong><\/p>\n<p>Der Journalist haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die beim Auftraggeber im Zusammenhang mit der Nutzung der vom Journalisten angelieferten Dateien eintreten, sei dies durch Computerviren in oder an E-Mails oder vergleichbaren \u00dcbermittlungen oder diesen beigef\u00fcgten Anh\u00e4ngen, in oder in Verbindung mit angelieferten Datentr\u00e4gern oder aus\/in an Anlagen des Auftraggebers angeschlossenen Ger\u00e4ten des Journalisten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Computer- und sonstigen Digitalsysteme durch Virenschutzprogramme und weitere branchen\u00fcbliche Ma\u00dfnahmen zu sch\u00fctzen und diese Schutzsysteme jeweils auf dem neuesten Stand zu halten, soweit dies technisch umsetzbar und zumutbar ist.<\/p>\n<p><strong>Der Auftraggeber wird durch den Journalisten darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber gegen das Risiko von Betriebsst\u00f6rungen oder \u2013ausfall wegen Computerviren oder vergleichbaren St\u00f6rungen eine Betriebsausfallversicherung oder eine vergleichbare Versicherung abschlie\u00dfen kann. Informationen erh\u00e4lt der Auftraggeber hierzu beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Adresse siehe oben.<\/strong><\/p>\n<p>Von den Einschr\u00e4nkungen der Gew\u00e4hrleistung bei Werk- und Dienstleistungen bzw. Kaufgegenst\u00e4nden (Rechten) ausgenommen sind M\u00e4ngel und Mangelfolgesch\u00e4den, die der Journalist oder seine Erf\u00fcllungsgehilfen durch eine vors\u00e4tzliche oder grob fahrl\u00e4ssige Pflichtverletzung herbeigef\u00fchrt haben oder wenn der Journalist M\u00e4ngel arglistig verschwiegen hat oder aber die M\u00e4ngelfreiheit garantiert hat. Ferner sind ausgenommen Sch\u00e4den f\u00fcr Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit aufgrund vors\u00e4tzlicher und fahrl\u00e4ssiger Pflichtverletzung durch den Journalisten oder seine Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/p>\n<p><strong>Hinweis<\/strong><\/p>\n<p>Falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder keine tarifvertraglichen Bestimmungen gelten, sind f\u00fcr die Honorierung und die Miete bei Frist\u00fcberschreitung sowie die Bearbeitungskosten bei Bildbeitr\u00e4gen die jeweils aus der \u00dcbersicht der markt\u00fcblichen Honorare f\u00fcr die Vergabe von Bildnutzungsrechten ersichtlichen Honorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) bzw. bei Textbeitr\u00e4gen die Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Wort (MFJ) anzuwenden.<\/p>\n<p><strong>Erf\u00fcllungsort<\/strong><\/p>\n<p>f\u00fcr die Lieferung ist der Sitz des Bestellers, f\u00fcr die R\u00fccklieferung der Sitz des Journalisten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Lieferungs- und Gesch\u00e4ftsbedingungen von Sebastian Zenner Download als PDF Allgemeines Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen finden Anwendung auf Text- und Bildbeitr\u00e4ge (Material). 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